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            <title>Landesmitgliederversammlung LV Bremen 02.10.2019: Alles</title>
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                <title>Landesmitgliederversammlung LV Bremen 02.10.2019: Alles</title>
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                        <title>B1: Evaluation der Teilfreistellung der LaVo-Sprecher*innen</title>
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                        <author>Anke Saebetzki (im Auftrag des Landesvorstands)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/lmv-hb-20191002/Evaluation_der_Teilfreistellung_der_LaVo-Sprecherinnen-41375/embeddedpdf?file=%2Flmv-hb-20191002%2FEvaluation_der_Teilfreistellung_der_LaVo-Sprecherinnen-41375%2Fviewpdf%3FsectionId%3D5178"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Sep 2019 10:39:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: A  N  T  R  A  G</title>
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                        <author>LAG Christ*innen (beschlossen am: 13.06.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Die LMV möge beschließen</span></strong><span class="underline">:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>&quot;Wir Grünen vom Landesverband Bremen sprechen uns nachdrücklich dafür aus, dass die Ächtung und das Verbot von Eizellen</strong>-<strong>Spende und Leihmutterschaft in Deutschland aufrecht erhalten werden.&quot;</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><span class="underline">1) Leihmutterschaft ist für die betroffenen Frauen eine schlimme Zumutung.</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>a) Leihmütter bieten ihre &quot;Dienste&quot; meist aus finanzieller Not an, besonders in</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Entwicklungsländern, aber auch in einigen europäischen Staaten und in Amerika. Das</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>bewusste Ausnutzen dieser Notsituation ist für uns Ausbeutung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>b) Die Leihmütter werden von den Kinderwunsch-Eltern und den an der Durchführung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beteiligten für ihre Zwecke benutzt, also instrumentalisiert. Auch die beteiligten Kliniken</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>haben erhebliche finanzielle Interessen an der Durchführung solcher Behandlungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>c) Die Leihmütter können große körperliche und seelische Schäden erleiden. Ihre Körper</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>werden viele Wochen lang mit Hormonen vorbereitet. Bei der Verwendung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>einer Eizelle einer weiteren Frau besteht während der Schwangerschaft ein höheres Risiko</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>für lebensbedrohende Komplikationen z.B. Präklampsie (Vergiftung), Plazenta-Ablösung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>sowie ein höheres Risiko für Frühgeburten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>d) Die Implantation der befruchteten Eizellen wird unter Narkose vollzogen; häufig sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>mehrere Versuche erforderlich. Es kann heftige Immunreaktionen geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>e) Die Leihmütter müssen sich in den Verträgen mit ihren &quot;Auftraggebern&quot; verpflichten,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>bestimmte Maßnahmen der vorgeburtlichen Diagnostik zuzulassen. Oft wird bei der</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Befruchtung absichtlich eine Mehrlingsschwangerschaft herbeigeführt und dann im Wege</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>einer partiellen Abtreibung die Zahl der Föten reduziert. Bei entdeckten Risiken müssen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>sie die Schwangerschaft auf Wunsch und nach dem Ermessen der Auftraggeber abbrechen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>f) Die Leihmütter müssen alle Risiken der Schwangerschaft und Geburt tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>g) Das neu geborene Kind wird den Leihmüttern in aller Regel kurz nach der Geburt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>weggenommen. Mit den seelischen Folgen dieses Verlustes werden die Leihmütter allein</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>gelassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><span class="underline">2) Eizellenspende und Leihmutterschaft verletzen auch die Würde der Kinder.</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>a) Es können bis zu 5 Personen beteiligt sein: Eizellen-Spenderin, Leihmutter, Ziehmutter,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Samenspender und Ziehvater. Beim Kind kann dadurch Identitätsfindung und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Identitätsentwicklung sehr erschwert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>b) Für viele Kinder ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht gewährleistet,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>denn die Bestelleltern wollen meist die Herkunft des Kindes verschleiern. Wenn einem</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kind die Eizellen-Spenderin, die Leihmutter oder der Samenspender, also die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>biologischen Eltern, nicht genannt werden, ist dies ein Verstoß gegen die Menschenwürde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>c) Das Kind wird zu einem Produkt degradiert.Die Wunscheltern machen den Leihmüttern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>meist bestimmte Vorgaben: Nicht selten wird der Embryo vor der Implantation auf sein</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschlecht überprüft. Teilweise werden dann Kinder mit dem nicht gewünschten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschlecht oder einer Behinderung nicht abgenommen. Dasselbe gilt für Fälle, in denen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>sich die Wunscheltern während der Schwangerschaft trennen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><span class="underline">3) Eizellenspende ist für die betroffenen Frauen eine schlimme Zumutung.</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>a) Eizellen-Spenderinnen handeln fast immer aus finanzieller Not, und damit ist die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eizellenspende eine weitere Form der Ausbeutung von Armut.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>b) Die jungen Frauen werden für die Eizellenentnahme viele Wochen mit Hormonen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>vorbereitet. Das bedeutet ein erhebliches gesundheitliches Risiko. Es kann zu einer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Überstimulation der Eierstöcke kommen mit teilweise lebensbedrohlichen Folgen wie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schlaganfällen und Embolien. Manche Frauen werden sogar unfruchtbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Entnahme der Eizellen geschieht bei Vollnarkose. Damit werden die Frauen einer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>weiteren risikoreichen Behandlung ausgesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>c) Es werden viele Eizellen entnommen, um für die Bestelleltern eine Auswahl von</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geschlecht, Augenfarbe, Haarfarbe u.a. anbieten zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>d) Der Verbleib der nicht verwendeten Eizellen wird der Eizellen-Spenderin in aller Regel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>nicht mitgeteilt. Ein eventueller Verkauf wird ihr verschwiegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><span class="underline">4) Fazit : Es gibt kein Recht auf ein Kind.</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>a) Kinder dürfen keine Handelsware werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>b) Jedes Kind hat das Recht darauf, seine biologischen Eltern zu kennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>c) Die Gesundheit oder gar das Leben von Frauen dürfen nicht für kommerzielle Interessen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>aufs Spiel gesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die Würde des Menschen ist unantastbar !</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Fragen zur Rechtslage werden ggf. mündlich beantwortet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Sep 2019 15:08:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Die Umsetzung des Koalitionsvertrages ist Aufgabe der gesamten Partei!</title>
                        <link>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Die_Umsetzung_des_Koalitionsvertrages_ist_Aufgabe_der_gesamten_Partei-2166</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 15.09.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach einem erfolgreichen Wahlkampf, sowie konzentrierten Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen hat der Landesverband Bremen von Bündnis/Die Grünen einen Koalitionsvertrag mit SPD und Linken geschlossen, der eine deutlich grüne Handschrift trägt. Dieser Vertrag ist die Grundlage für die Arbeit von Fraktion und Senatsmitgliedern der Grünen, die dafür gewählt sind. Aber er ist von der Partei geschlossen worden; nur die grüne Partei als Ganze kann die Möglichkeiten und Versprechen, die dieser Vertrag formuliert, erfolgreich umsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es kommt darauf an, dass alle Ebenen der Partei von den Kreisverbänden und Beiräten bis zu den Senatsressorts auf einer gemeinsamen politischen Linie arbeiten und an der Festlegung und der Umsetzung unserer Ziele und Maßnahmen beteiligt sind. Die Sichtbarkeit der grünen Partei als handelnde Einheit wird unsere Attraktivität als Gestaltungskraft erhöhen. Dazu sollen u.a. die folgenden Maßnahmen dienen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1.<br>
Die Kreisverbände und Stadtteilgruppen und die ihnen zugeordneten Beiratsfraktionen nehmen wesentliche Aufgaben der kommunalen Mitgestaltung in Fragen von Bau, Stadtentwicklung, Verkehr, aber auch Bildung und Soziales wahr. Sie vertreten dabei – in grüner Perspektive – auch die Interessen und Standpunkte der jeweiligen Stadtteile, die sich naturgemäß von den Sichtweisen von Parlament und Verwaltung der Gesamtstadt unterscheiden können. In den vergangenen Jahren haben sich diese aufgabenbedingten Unterschiede mehrfach zu tiefgehenden, auch öffentlich ausgetragenen Konflikten zwischen grünen Beiräten, (auch grünen) Ressorts und teilweise grüner Fraktion entwickelt. Das wollen wir in Zukunft vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung bittet die Beiratsfraktionen und die Stadtbürgerschaftsfraktion, die gegenseitige frühe Information und Abstimmung zu verbessern. Sie bittet die Beiratsfraktionen, gute Beispiele und wichtige Beschlüsse parteiintern (z.B. über den Newsletter) öffentlich zu machen. Sie fordert den Landesvorstand auf, ein „Frühwarnsystem“ einzurichten, damit alle Betroffenen mögliche Konflikte frühzeitig anzeigen und dann gemeinsam Ziele und Verfahren zur Lösung verabreden können. Dazu sollen ein*e Landesvorstandssprecher*in, ein*e Vertreter*in des jeweils zuständigen Ressorts, die oder der zuständige Abgeordnete und ein*e Sprecher*in des jeweils betroffenen Beirats zusammenkommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2.<br>
Die Landesmitgliederversammlung fordert die Kreisverbände und Stadteilgruppen auf, Projekte und Initiativen für „Klimaschutz im Quartier“ zu verstärken und neu zu entwickeln. Das können öffentliche Aktionen und Informationskampagnen sein, Initiativen über die Beiräte, Kooperationen mit anderen Organisationen, Vereinbarungen mit örtlichem Handel und Gewerbe u.v.m. Es geht um die Vielfalt der Möglichkeiten, die zeigen, dass Klimaschutz eine gesellschaftliche Bewegung ist. Und es geht darum, diese Bewegung in der ganzen Stadt sichtbar zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung bittet den Landesvorstand, zum Start einen Markt der Möglichkeiten zu organisieren und in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 den Kreisverbänden und Stadtteilgruppen die Möglichkeit zu geben, auf einer Landesmitgliederversammlung ihre Initiativen zu präsentieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3.<br>
Die Landesmitgliederversammlung bittet Landesvorstand und Kreisverbände/Stadtteilgruppen, eine kritische Bestandsaufnahme zu organisieren, welche – staatlichen und privaten – Einrichtungen der bürgerschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe es in den jeweiligen Quartieren gibt, wie sie zusammenarbeiten, wie sie ausgestattet sind; was es gibt, was fehlt. Denn diese Einrichtungen sind das Gerüst einer „Guten Nachbarschaft“, die wir für den Zusammenhalt der Gesellschaft verbessern und ausbauen wollen. Die kritische Bestandsaufnahme soll an keinem grünen Tisch, sondern in Gesprächen mit den Einrichtungen entstehen und dann öffentlich im Quartier zur Diskussion gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung fordert den Landesvorstand auf, zur methodischen Vorbereitung eine Einführung zu organisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4.<br>
Wir sprechen zu Recht von der Gefahr einer zunehmenden Spaltung der Gesellschaft; wir neigen aber selbst naturgemäß auch dazu, uns vor allem in unserem politischen Milieu zu bewegen. Wir sollten jedoch die politische Auseinandersetzung mit Kritiker*innen etwa unserer Klima- und Verkehrspolitik oder unseren Auffassungen einer offenen Gesellschaft von uns aussuchen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung bittet daher Landesvorstand, Fraktion und Senatsmitglieder, kleinteilige Formate der politischen Debatte zu entwickeln („Senator*in vor Ort“, „Heißer Stuhl“ u.Ä.). Sie fordert den Landesvorstand auf, im kommenden Frühjahr „Nicht-Wahlkampf-Stände“ zu organisieren, die zu Diskussion und Kritik an grüner Politik einladen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Sep 2019 14:58:25 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Finanzierung des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Finanzierung_des_Landesvorstands-30507</link>
                        <author>Landesvorstand &amp; Landesfinanzrat (beschlossen am: 15.09.2019)</author>
                        <guid>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Finanzierung_des_Landesvorstands-30507</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 17. Januar 2016 beschloss die Landesmitgliederversammlung, für eine Erprobungsphase von vier Jahren eine Vergütung der Landesvorstandssprecher*innen einzuführen, die ihnen eine Reduzierung oder Freistellung von Verpflichtungen zum Gelderwerb erlaubt. Ebenfalls beschlossen wurde eine Evaluation dieser Neuerung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Evaluation ist erfolgt (siehe Evaluationsbericht im Anhang). Der Landesvorstand folgt der Empfehlung und schlägt der LMV vor, den folgenden Punkten, die im Landesfinanzrat erarbeitet wurden, zur <strong>Finanzierung des Landesvorstands</strong> zuzustimmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Vergütung der Landesvorstandsmitglieder</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Beide Landesvorstandssprecher*innen haben das Anrecht, für ihre Tätigkeit eine Vergütung von 2080,00 € brutto (2019) monatlich in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des Gehalts wird jährlich im selben Maße wie die Abgeordnetendiäten angehoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der*die Landesschatzmeister*in kann eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 450 € erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Weitere Mitglieder des Landesvorstandes können eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 100 € erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Wer Mitglied des Landesvorstandes ist und zeitgleich dem Deutschen Bundestag oder dem Europaparlament angehört, kann keine Vergütung erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Wer Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ist und gleichzeitig dem Landesvorstand angehört, kann</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) als Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands abweichend von Satz 1 Absatz 1 eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 450 Euro,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) als weiteres Mitglied des Landesvorstandes keine Vergütung erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Mitglieder, die nur der Bremischen Stadtbürgerschaft angehören und somit geringere Bezüge aus ihrer Abgeordnetentätigkeit als ein Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Land erhalten, können als Landesvorstandssprecher*in die Vergütung gemäß Satz 1 Absatz 1 erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Auslagenerstattung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich können Mitglieder des Landesvorstands nur Kosten abrechnen, die für Aufgaben als Landesvorstandsmitglied entstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Literatur, Geschenke und Bewirtung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Unter bestimmten Voraussetzungen kann wichtige Literatur durch die Landesgeschäftsstelle angeschafft werden. Diese muss durch die*den Landesschatzmeister*in genehmigt werden und jedem Vorstandsmitglied zur Verfügung stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Wenn Mitglieder des Landesvorstands anlässlich von Veranstaltungen Geschenke wie Blumen, Bücher oder Ähnliches kaufen, können sie diese Auslage erstattet bekommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Wenn Mitglieder des Landesvorstands (z.B. bei Gesprächen mit Pressevertreter*innen etc.) Bewirtungskosten erstatten lassen wollen, müssen sie den Bewirtungsbeleg mit Anlass, teilnehmenden Personen und Unterschrift (EStG §4 Abs. 7) versehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Übernachtungskosten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Siehe Finanz- und Erstattungsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Verpflegungskosten bei Auswärtstätigkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Siehe Finanz- und Erstattungsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Fahrtkosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Siehe Finanz- und Erstattungsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. Einnahmen aus Nebentätigkeiten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Wenn ein Mitglied des Landesvorstands aufgrund des Vorstandsamtes Einnahmen für Vorträge, journalistische Beiträge oder andere Veranstaltungen entgegennimmt, muss es das dem*der Landesschatzmeister*in spätestens nach Eingang des Geldes mitteilen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wenn der*die Landesschatzmeister*in entsprechende Einnahmen erhält, muss er*sie mindestens ein zweites Mitglied des Landesvorstands informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6. Geschenke, die im Zusammenhang mit dem Amt der Landesvorstandsmitgliedschaft stehen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Annahme von Bargeld wird grundsätzlich abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Geldgeschenke in Form von Schecks o.ä. können Mitglieder des Landesvorstands nur für die Partei entgegennehmen. Sie müssen diese sofort der*dem Landesschatzmeister*in übergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des Parteiengesetzes und des Spenden-Kodex von Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme von Spenden (siehe <a href="https://www.gruene.de/artikel/gruener-spenden-kodex">https://www.gruene.de/artikel/gruener-spenden-kodex</a>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Persönliche Geschenke, die einen Gegenwert von 50 € nicht überschreiten, dürfen Landesvorstandsmitglieder behalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Persönliche Geschenke, die den Gegenwert von 50 € überschreiten, müssen Mitglieder des Landesvorstands bei der*dem Landesschatzmeister*in anzeigen. In Zweifelsfällen wird über den Umgang mit Geschenken bei der nächsten Sitzung des Landesvorstands entschieden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beim Amt der Landesvorstandssprecher*innen von Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich um ein zeitlich befristetes Ehrenamt. Durch eine Vergütung soll es den Amtsinhaber*innen ermöglicht werden, sich zeitliche Freiräume für Treffen mit Partei-, Medien- und anderen Vertreter*innen auch an Werktagen und tagsüber einzuräumen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Vergütung steht in keinem Verhältnis zu der investierten Zeit oder zum erreichten Erfolg. Auch wenn die LaVo-Sprecher*innen formal den Mitarbeitenden der Landesgeschäftsstelle vorgesetzt sind, ist eine Eingruppierung nach TV-L, die diesem Vorgesetzten-Status abbilden soll, eine Überlegung, die sich als nicht tragfähig erwiesen hat. Aus diesem Grund soll jeder Bezug zum TV-L aufgegeben werden. Die Vergütung dient lediglich dem oben genannten Zweck: bessere Rahmenbedingungen für die Übernahme dieses Ehrenamts herzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Amt der Landesvorstandsprecher*innen ist eine anspruchsvolle und exponierte Position, für die ein hohes Maß an Engagement und Leistungsbereitschaft notwendig ist, ebenso die Fähigkeit, öffentlichen und Erwartungsdruck auszuhalten. Auch die Möglichkeit, spontan und tagsüber (re)agieren zu können, gehört zu den Grundvoraussetzungen, um diesem Amt gerecht werden zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daher ist der Kreis der Menschen, die sich für das Landesvorstandssprecher*innen-Amt bewerben, klein. Ohne eine Vergütung besteht die Gefahr, dass er noch kleiner wird – und sich auf die Personen verengt, die – entweder aufgrund eines anderes politisches Amts oder einer einträglichen finanziellen Situation (z.B. durch gut bezahlte Positionen in der freien Wirtschaft, durch eigenes, Familien- oder Partner-Vermögen) – nicht die Notwendigkeit haben, einem Broterwerb nachgehen zu müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die vorgeschlagene Vergütung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich auch die Personen als Landesvorstandssprecher*innen bewerben, die sich voller Überzeugung, Leidenschaft und Engagement für unsere Partei einsetzen wollen, ohne die vorgeschlagene Vergütung aber nicht die notwendige Zeit dafür einräumen könnten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Sep 2019 14:40:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Aufteilung der Mitgliedsbeiträge</title>
                        <link>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Aufteilung_der_Mitgliedsbeitraege-10870</link>
                        <author>Landesvorstand &amp; Landesfinanzrat (beschlossen am: 15.09.2019)</author>
                        <guid>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Aufteilung_der_Mitgliedsbeitraege-10870</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1) Die Kreisverbände erhöhen den Anteil der Mitgliedsbeiträge, den sie an den Landesverband abführen, von derzeit 3,30 € pro Mitglied</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) zum 1.1.2020 um 30 % auf 4,29 €</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) zum 1.1. der folgenden vier Jahre um jeweils 5 % (Berechnungsgrundlage: 3,30 €).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2) Es wird angestrebt, den Beitrag ab 1.1.2025 um denselben Prozentsatz wie die Abgeordnetendiäten zu erhöhen. Der Landesfinanzrat wird im Jahr 2023 abschließend zu diesem Punkt beraten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sowohl der Bundesverband als auch die Landesverbände finanzieren ihre Arbeit durch externe und interne Einnahmen. Zu diesen gehören neben den Mandatsträgerabgaben auch ein Teil der Mitgliedsbeiträge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während der Anteil, der an den Bundesverband abgeführt wird, jährlich angepasst wurde und wird, stagniert der Anteil, der an den Bremer Landesverband abgeführt wird, seit mindestens 2002 bei 3,30 €.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit den vorgeschlagenen Erhöhungen soll auf die in den vergangenen beinahe 20 Jahren erfolgten Tarifsteigerungen und anderen Preiserhöhungen reagiert werden. Durch den in Punkt 2) vorgeschlagenen Automatismus soll vermieden werden, dass derartige deutliche Anpassungen in Zukunft notwendig werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Sep 2019 14:28:41 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Finanz- und Erstattungsordnung</title>
                        <link>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Finanz-_und_Erstattungsordnung-30572</link>
                        <author>Landesvorstand &amp; Landesfinanzrat (beschlossen am: 02.09.2019)</author>
                        <guid>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Finanz-_und_Erstattungsordnung-30572</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist schön, dass du dich mit deinen Ideen, deiner Zeit und deinem Engagement für Bündnis 90/Die Grünen in Bremen stark machst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn du dabei auch finanzielle Mittel einsetzt, kann du diese – unter bestimmten Voraussetzungen – erstattet bekommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie das genau funktioniert,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>für welche Leistungen eine Erstattung möglich ist und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>für wen diese Möglichkeit gilt,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>wird in dieser Finanz- und Erstattungsordnung genau erklärt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung wünschst, kann du dich an die Landes- sowie Kreisschatzmeister*innen und die*den Finanzreferent*in wenden. Selbstverständlich helfen dir auch alle anderen Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle weiter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>An diese genannten Ansprechpersonen kannst du dich an in den Fällen wenden, wenn es dir nicht möglich ist, eine erstattungsfähige Ausgabe vorzufinanzieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle nachfolgenden Regelungen gelten für den Landesverband Bremen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Wer kann Kosten erstattet bekommen? </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. Wenn du Mitglied, Beschäftigte*r, Praktikant*in oder Beauftragte*r der Landespartei bist, kannst du Kosten erstattet bekommen, wenn diese bei der Wahrnehmung von Ämtern oder Aufgaben entstehen. Diese Aufgaben musst du von einem satzungsgemäß berechtigten Organ oder Gremium der Partei (z.B. einer LAG, einer Kreis- oder Landesmitgliederversammlung) erhalten haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. Sowohl dieser Auftrag als auch Beschluss oder Wahl müssen protokolliert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Welche Kosten können erstattet werden?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Reisekosten/Fahrkosten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Verpflegungskosten durch Auswärtstätigkeit</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Übernachtungskosten ohne Frühstück</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Sachkosten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(1) Reisekosten/Fahrtkosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Formular zum Einreichen von Reise- und Fahrtkosten findest du auf der Webseite des Landesverbands. Auf diesem Formular sind die aktuell geltenden Erstattungssätze angegeben. Einreichen musst du diesen Antrag bei der Gliederung, die dich entsendet hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn du z.B. als Delegierte*r deines Kreisverbandes zu einer Bundesdelegiertenkonferenz fährst, reichst du die Reisekostenabrechnung bei der*dem Schatzmeister*in deines Kreisverbandes ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir bitten dich, bei Fahrten für die Landespartei das Prinzip der umweltschonenden Mobilität zu berücksichtigen. Das heißt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Benutze Bahn, ÖPNV oder Fahrrad/Leihfahrrad.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wenn das nicht möglich ist, wähle eine Carsharing-Option.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kraftfahrzeuge solltest du nur in begründeten Ausnahmefällen nutzen. Sprich in diesen Fällen unbedingt im Vorfeld mit einer der oben genannten Ansprechpersonen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Folgende Positionen kannst du erstattet bekommen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. Fahrtkosten für die Benutzung <strong>öffentlicher Verkehrsmittel</strong> in der nachgewiesenen Höhe (Deutsche Bahn, 2. Klasse), wenn du den Originalbeleg einreichst (also auch Online-Tickets unbedingt ausdrucken).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>i. Fahrtkosten der 1. Klasse werden nur in Ausnahmefällen erstattet: Sprich also auch in diesen Fällen unbedingt im Vorfeld mit einer der oben genannten Personen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>ii. Wenn du Tickets buchst, nutze möglichst alle Preisermäßigungen. Wenn deine Reise durch die Nutzung einer Bahncard günstiger wird, solltest du diese Ermäßigungsform auf alle Fälle wahrnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>iii. Die Kosten für die Bahncard werden dir je nach Umfang ganz oder anteilig erstattet werden. Auch hier gilt: Kläre das unbedingt im Vorfeld mit den genannten Ansprechpersonen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. Kosten für <strong>Leihfahrräder</strong> bzw. <strong>Carsharing</strong> am Zielort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c. bei der ausnahmsweisen Benutzung eines <strong>Kraftfahrzeuges</strong> die aktuell geltenden Kilometerpauschalen. Zum Nachweis der gefahrenen Strecke musst du einen Routenplaner beifügen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d. die tatsächlich nachgewiesenen Fahrtkosten für <strong>Taxifahrten</strong>, wenn dir die Benutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich war. Wenn du ein Taxi nutzt, musst du den Grund unbedingt in Kurzform auf dem Beleg notieren (z.B. „kein ÖPNV mehr um diese Uhrzeit“). Da das Finanzamt eindeutig erkennen muss, dass deine Taxifahrt eine Dienstfahrt war, muss der Taxifahrer die Fahrtstrecke, d.h. Start und Ziel, angeben. Wenn das nicht ausreichend erkennbar ist, wird diese Fahrt als Privatfahrt gewertet. Dann ist keine Erstattung möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>e. Wenn du Mitglied des Landesvorstandes bist, kannst du ein Ticket für den ÖPNV erstattet bekommen. Außerdem kannst du Zuschüsse zu einer auch privat zu nutzenden und ggf. vorhandenen Bahncard beantragen. Dabei wird berücksichtigt, welche Strecken du für den Landesverband fahren musst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(2) Verpflegungskosten durch Auswärtstätigkeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich kannst du bei Auswärtstätigkeiten Kosten für Verpflegung erstattet bekommen, wenn dort keine Verpflegung bereitgestellt wird. Dabei werden nicht tatsächlich entstehende Kosten erstattet, sondern Pauschalen, die gesetzlich festgelegt sind (EStG §4 Abs. 5).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn du bei folgenden Veranstaltungen teilnimmst, können diese Pauschalen erstattet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. an Gremiensitzungen des Bundesverbandes (Länderrat, Parteirat, Frauenrat, Bundesfinanzrat, BDK, BAGen etc.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. an Sitzungen und Veranstaltungen anderer Landes- und Kreisverbände</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c. an Veranstaltungen im Auftrag des Landesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(3) Übernachtungskosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. Erstattet werden die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten ohne Frühstück bis zu 100 € je Übernachtung. Wenn deine Übernachtungskosten höher sein sollten, musst du das vorher genehmigen lassen (Ansprechpersonen siehe oben).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. Für Privatübernachtungen kannst du eine Pauschale von 20 € erstattet bekommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(4) Sachkosten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erstattet werden dir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. Im Einzelfall die tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Wenn du regelmäßig wiederkehrende Kosten hast, musst du diese gesondert und im Vorfeld genehmigen lassen. Dabei musst du auf den Belegen durch einen kurzen Vermerk diese Kosten begründen und der Zusammenhang zu Auftrag, Beschluss oder Wahlamt kenntlich machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. Bewirtungskosten kannst du auf Antrag erstattet bekommen, wenn auf dem Beleg Tag und Anlass der Bewirtung notiert sind sowie die Namen der teilnehmenden Personen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Abrechnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn du einen Antrag auf Erstattung deiner Auslagen stellst, musst du diesen innerhalb von 3 Monaten nach Anfall der Kosten einreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für Ausgaben im November oder Dezember gelten zwei Besonderheiten: Diese müssen spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden und zwar bei der Landesgeschäftsstelle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Steuerlich begünstigter Verzicht auf die Erstattung zugunsten einer Zuwendung an die Partei (Verzichtsspende)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn es dir möglich ist, kannst du ganz oder teilweise auf die Erstattung deiner Auslagen zu Gunsten einer Zuwendung an die Partei verzichten. Wenn du dich für diese Option entscheidest, musst du dieses schriftlich auf der Abrechnung notieren. Auch für Verzichtsspenden gilt die 3-Monats-Frist (siehe oben, Punkt 3).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deine Zuwendungen (einschließlich Beiträge) an politische Parteien sind bis zu einer Höhe von 1.650 € – wenn du nicht verheiratet bist – oder bis zu einer Höhe von 3.300 € – wenn du verheiratet bist oder gemeinsam mit einer anderen Person veranlagt wirst ­ – steuerbegünstigt (§ 34g EstG). Sie ermäßigen die Einkommensteuer um die Hälfte des zugewendeten Betrages. Auch Zuwendungen, die diese Höchstbeträge übersteigen, können nochmals nach §10b EStG steuermindernd geltend gemacht werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sowohl gesetzliche Grundlagen als auch Positionen innerhalb einer Partei verändern sich, so dass eine regelmäßige Anpassung der Finanz- und Erstattungsordnung notwendig ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der vorliegenden Finanz- und Erstattungsordnung umfasst drei Arten von Veränderungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zum einen wurde – als Zeichen unserer Willkommenskultur – die Ansprache überarbeitet und eine entsprechende Einleitung vorangestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Des Weiteren wurden Regelungen, die nicht mehr der Gesetzeslage entsprechen (wie z.B. Pauschalen für Mobiltelefone), aktualisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Drittes wurde die Zweiteilung (Teil 1: Allgemein / Teil 2: Landesvorstand) aufgegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Details und weitere Ausführungen erfolgen mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Sep 2019 14:26:39 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Antrag auf Änderung der Satzung in § 17 (Landesschiedskommission)</title>
                        <link>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_in__17_Landesschiedskommission-58101</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 15.09.2019)</author>
                        <guid>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_in__17_Landesschiedskommission-58101</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 17 wird wie folgt gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>“§ 17 Landesschiedsgericht</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beim Landesverband besteht ein Landesschiedsgericht. Näheres regelt die Landesschiedsordnung.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Satzung des Bundesverbands verpflichtet in § 20 alle Landesverbände, ein Schiedsgericht einzurichten. Bisher sieht § 17 lediglich vor, dass „bei Bedarf“ eine Schiedskommission eingerichtet wird. Diese Regelung genügt nicht den Anforderungen der Bundessatzung. Sie hat sich auch als nicht praktikabel erwiesen. Für den Fall, dass kein Landesschiedsgericht besteht, sieht die Bundessatzung vor, dass unmittelbar das Bundesschiedsgericht angerufen werden kann, welches im Einzelfall ein Landesschiedsgericht eines anderen Bundesland für zuständig erklärt. Die eigentlich vorgesehene Bildung einer Ad-hoc-Schiedskommission wird somit unterlaufen. Stattdessen wird ein innerhalb des Landesverbands bestehender Konflikt sowohl auf die Bundesebene als auch in einen anderen Landesverband getragen. Zudem lässt die bestehende Satzungsregelung völlig offen, wie und durch wen die Schiedskommission einzurichten ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gemäß der Bundessatzung hat ein Landesschiedsgerichts die Aufgabe, Streitigkeiten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>zwischen Parteimitgliedern des Landesverbands,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>zwischen Parteiorganen des Landesverbands,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>zwischen Parteimitgliedern und Parteiorganen des Landesverbands oder</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>zwischen Parteiorganen des Landesverbands und Organen der Landesvereinigungen (Grüne Jugend, Grüne Alte)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>zu schlichten und zu entscheiden, soweit dadurch Parteiinteressen berührt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerdem obliegt es dem Landesschiedsgericht, Ordnungsmaßnahmen gegen Kreisverbände, Parteiorgane des Landesverbands, Organe der Landesvereinigungen oder gegen einzelne Mitglieder des Landesverbands auszusprechen. Soweit Kreisschiedsgerichte bestehen, entscheidet das Landesschiedsgericht zudem über Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreisschiedsgerichte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Nähere ist durch eine Landesschiedsordnung zu regeln, die von der Landesmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Sep 2019 14:21:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Antrag auf Änderung der Satzung in § 9 (Der Landesvorstand) </title>
                        <link>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_in__9_Der_Landesvorstand_-38400</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 15.09.2019)</author>
                        <guid>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_in__9_Der_Landesvorstand_-38400</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In § 9 Absatz 7 wird Satz 2 durch folgende Sätze ersetzt: „Er tagt mitgliederöffentlich, außer in Personalangelegenheiten. Zu sonstigen vertraulichen Beratungen, bei denen allerdings keine Beschlüsse gefasst werden dürfen, kann der Landesvorstand mit 2/3-Mehrheit die Mitgliederöffentlichkeit ausschließen.“</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher schreibt § 9 Absatz 7 Satz vor, dass der Landesvorstand ausnahmslos mitgliederöffentlich tagt. Die Möglichkeit, per Beschluss die Mitgliederöffentlichkeit auszuschließen, ist ihm nicht gegeben. Die bestehende Regelung räumt somit auch bei heiklen Vorgängen der Transparenz der Entscheidungsprozesse innerhalb des Landesvorstands den unbedingten Vorrang ein gegenüber etwaigen Bedürfnissen nach vertraulicher Beratung, so zweckmäßig und erforderlich sie den Mitgliedern des Landesvorstands im Einzelfall auch erscheinen mögen. Ein Ausschluss der Mitgliederöffentlichkeit ist somit nach geltender Regelung nur zulässig, wenn er aufgrund höherrangigen Rechts zwingend erforderlich ist. Dies sind etwa datenschutzrechtliche Bestimmungen, falls in der Sitzung personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritter offengelegt werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese bestehende Regelung wird den tatsächlichen Erfordernissen der Arbeit des Leitungsgremiums einer (Regierungs-)Partei nicht gerecht. Dem Landesvorstand muss es ausnahmsweise möglich sein, etwa vertrauliche Vorab-Informationen von Senats- oder Fraktionsmitgliedern entgegenzunehmen und zu beraten. In derartigen Fällen wurde die geltende Regelung ohnehin schon lange nicht mehr gelebt, sondern es ist seit Jahren Usus, dass der Landesvorstand in der Sitzung anwesende Parteimitglieder gelegentlich bittet, die Sitzung zu verlassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da es sich hierbei aber um eine nicht unwesentliche Einschränkung des sonst geltenden Grundsatzes der Mitgliederöffentlichkeit handelt, sollte die Satzung eindeutig regeln, unter welchen Bedingungen diese Einschränkung möglich ist. Die vorgesehene Zwei-Drittel-Mehrheit (d. h. es müssen mindestens doppelt so viele Vorstandsmitglieder für den Ausschluss votieren wie es Nein-Stimmen gibt) soll sicherstellen, dass es nur dann zum Ausschluss der Mitgliederöffentlichkeit kommt, wenn eine breite Mehrheit im Vorstand die Erforderlichkeit bejaht. Damit die Transparenz von Vorstandsentscheidungen gewahrt bleibt, legt die Satzung künftig fest, dass in den nicht-mitgliederöffentlichen Teilen der Sitzung keine Beschlüsse gefasst werden dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Falle von Personalangelegenheiten ist kein Beschluss des Landesvorstands über den Ausschluss der Mitgliederöffentlichkeit erforderlich. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen hat hier Vorrang, so dass der Grundsatz der Mitgliederöffentlichkeit keine Geltung beanspruchen kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Sep 2019 14:20:11 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Antrag auf Änderung der Satzung in § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)</title>
                        <link>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_in__5_Rechte_und_Pflichten_der_Mitgl-57781</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 15.09.2019)</author>
                        <guid>https://lmv-hb-20191002.antragsgruen.de/lmv-hb-20191002/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_in__5_Rechte_und_Pflichten_der_Mitgl-57781</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In § 5 Absatz 1 Nummer 6 werden nach dem Wort „allen“ die Wörter „öffentlichen und mitgliederöffentlichen“ eingefügt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Recht der Mitglieder, an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Parteiorganen teilzunehmen, wird auf öffentliche und mitgliederöffentliche Sitzungen begrenzt. Die Vorschrift soll verhindern, dass einzelne Mitglieder willkürlich von ansonsten (mitglieder-)öffentlichen Sitzungen ausgeschlossen werden, aber kein umfassendes Zutrittsrecht zu jeglichen Zusammenkünften von Parteimitgliedern einräumen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Sep 2019 14:18:14 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>