Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung LV Bremen 02.10.2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 3.c Finanzierung des Landesvorstands |
Antragsteller*in: | Landesvorstand & Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 15.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.09.2019, 14:40 |
A6: Finanzierung des Landesvorstands
Antragstext
Am 17. Januar 2016 beschloss die Landesmitgliederversammlung, für eine
Erprobungsphase von vier Jahren eine Vergütung der Landesvorstandssprecher*innen
einzuführen, die ihnen eine Reduzierung oder Freistellung von Verpflichtungen
zum Gelderwerb erlaubt. Ebenfalls beschlossen wurde eine Evaluation dieser
Neuerung.
Die Evaluation ist erfolgt (siehe Evaluationsbericht im Anhang). Der
Landesvorstand folgt der Empfehlung und schlägt der LMV vor, den folgenden
Punkten, die im Landesfinanzrat erarbeitet wurden, zur Finanzierung des
Landesvorstands zuzustimmen:
1. Vergütung der Landesvorstandsmitglieder
(1) Beide Landesvorstandssprecher*innen haben das Anrecht, für ihre Tätigkeit
eine Vergütung von 2080,00 € brutto (2019) monatlich in Anspruch zu nehmen. Die
Höhe des Gehalts wird jährlich im selben Maße wie die Abgeordnetendiäten
angehoben.
(2) Der*die Landesschatzmeister*in kann eine Vergütung als geringfügig
Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 450 € erhalten.
(3) Weitere Mitglieder des Landesvorstandes können eine Vergütung als
geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 100 € erhalten.
(4) Wer Mitglied des Landesvorstandes ist und zeitgleich dem Deutschen Bundestag
oder dem Europaparlament angehört, kann keine Vergütung erhalten.
(5) Wer Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ist und gleichzeitig dem
Landesvorstand angehört, kann
a) als Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands abweichend von Satz 1
Absatz 1 eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich
450 Euro,
b) als weiteres Mitglied des Landesvorstandes keine Vergütung erhalten.
c) Mitglieder, die nur der Bremischen Stadtbürgerschaft angehören und somit
geringere Bezüge aus ihrer Abgeordnetentätigkeit als ein Mitglied der Bremischen
Bürgerschaft Land erhalten, können als Landesvorstandssprecher*in die Vergütung
gemäß Satz 1 Absatz 1 erhalten.
2. Auslagenerstattung
Grundsätzlich können Mitglieder des Landesvorstands nur Kosten abrechnen, die
für Aufgaben als Landesvorstandsmitglied entstehen.
(1) Literatur, Geschenke und Bewirtung
a) Unter bestimmten Voraussetzungen kann wichtige Literatur durch die
Landesgeschäftsstelle angeschafft werden. Diese muss durch die*den
Landesschatzmeister*in genehmigt werden und jedem Vorstandsmitglied zur
Verfügung stehen.
b) Wenn Mitglieder des Landesvorstands anlässlich von Veranstaltungen Geschenke
wie Blumen, Bücher oder Ähnliches kaufen, können sie diese Auslage erstattet
bekommen.
c) Wenn Mitglieder des Landesvorstands (z.B. bei Gesprächen mit
Pressevertreter*innen etc.) Bewirtungskosten erstatten lassen wollen, müssen sie
den Bewirtungsbeleg mit Anlass, teilnehmenden Personen und Unterschrift (EStG §4
Abs. 7) versehen.
(2) Übernachtungskosten
Siehe Finanz- und Erstattungsordnung.
(3) Verpflegungskosten bei Auswärtstätigkeit
Siehe Finanz- und Erstattungsordnung.
4. Fahrtkosten
Siehe Finanz- und Erstattungsordnung.
5. Einnahmen aus Nebentätigkeiten
(1) Wenn ein Mitglied des Landesvorstands aufgrund des Vorstandsamtes Einnahmen
für Vorträge, journalistische Beiträge oder andere Veranstaltungen
entgegennimmt, muss es das dem*der Landesschatzmeister*in spätestens nach
Eingang des Geldes mitteilen.
(2) Wenn der*die Landesschatzmeister*in entsprechende Einnahmen erhält, muss
er*sie mindestens ein zweites Mitglied des Landesvorstands informieren.
6. Geschenke, die im Zusammenhang mit dem Amt der Landesvorstandsmitgliedschaft
stehen
(1) Die Annahme von Bargeld wird grundsätzlich abgelehnt.
(2) Geldgeschenke in Form von Schecks o.ä. können Mitglieder des Landesvorstands
nur für die Partei entgegennehmen. Sie müssen diese sofort der*dem
Landesschatzmeister*in übergeben.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des Parteiengesetzes und des Spenden-Kodex
von Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme von Spenden (siehe
https://www.gruene.de/artikel/gruener-spenden-kodex).
(4) Persönliche Geschenke, die einen Gegenwert von 50 € nicht überschreiten,
dürfen Landesvorstandsmitglieder behalten.
(5) Persönliche Geschenke, die den Gegenwert von 50 € überschreiten, müssen
Mitglieder des Landesvorstands bei der*dem Landesschatzmeister*in anzeigen. In
Zweifelsfällen wird über den Umgang mit Geschenken bei der nächsten Sitzung des
Landesvorstands entschieden.
Begründung
Beim Amt der Landesvorstandssprecher*innen von Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich um ein zeitlich befristetes Ehrenamt. Durch eine Vergütung soll es den Amtsinhaber*innen ermöglicht werden, sich zeitliche Freiräume für Treffen mit Partei-, Medien- und anderen Vertreter*innen auch an Werktagen und tagsüber einzuräumen.
Die Vergütung steht in keinem Verhältnis zu der investierten Zeit oder zum erreichten Erfolg. Auch wenn die LaVo-Sprecher*innen formal den Mitarbeitenden der Landesgeschäftsstelle vorgesetzt sind, ist eine Eingruppierung nach TV-L, die diesem Vorgesetzten-Status abbilden soll, eine Überlegung, die sich als nicht tragfähig erwiesen hat. Aus diesem Grund soll jeder Bezug zum TV-L aufgegeben werden. Die Vergütung dient lediglich dem oben genannten Zweck: bessere Rahmenbedingungen für die Übernahme dieses Ehrenamts herzustellen.
Das Amt der Landesvorstandsprecher*innen ist eine anspruchsvolle und exponierte Position, für die ein hohes Maß an Engagement und Leistungsbereitschaft notwendig ist, ebenso die Fähigkeit, öffentlichen und Erwartungsdruck auszuhalten. Auch die Möglichkeit, spontan und tagsüber (re)agieren zu können, gehört zu den Grundvoraussetzungen, um diesem Amt gerecht werden zu können.
Daher ist der Kreis der Menschen, die sich für das Landesvorstandssprecher*innen-Amt bewerben, klein. Ohne eine Vergütung besteht die Gefahr, dass er noch kleiner wird – und sich auf die Personen verengt, die – entweder aufgrund eines anderes politisches Amts oder einer einträglichen finanziellen Situation (z.B. durch gut bezahlte Positionen in der freien Wirtschaft, durch eigenes, Familien- oder Partner-Vermögen) – nicht die Notwendigkeit haben, einem Broterwerb nachgehen zu müssen.
Durch die vorgeschlagene Vergütung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich auch die Personen als Landesvorstandssprecher*innen bewerben, die sich voller Überzeugung, Leidenschaft und Engagement für unsere Partei einsetzen wollen, ohne die vorgeschlagene Vergütung aber nicht die notwendige Zeit dafür einräumen könnten.