Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung LV Bremen 02.10.2019 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | LAG Christ*innen (dort beschlossen am: 13.06.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.09.2019, 15:08 |
A8: A N T R A G
Antragstext
Die LMV möge beschließen:
"Wir Grünen vom Landesverband Bremen sprechen uns nachdrücklich dafür aus, dass
die Ächtung und das Verbot von Eizellen-Spende und Leihmutterschaft in
Deutschland aufrecht erhalten werden."
Begründung
1) Leihmutterschaft ist für die betroffenen Frauen eine schlimme Zumutung.
a) Leihmütter bieten ihre "Dienste" meist aus finanzieller Not an, besonders in
Entwicklungsländern, aber auch in einigen europäischen Staaten und in Amerika. Das
bewusste Ausnutzen dieser Notsituation ist für uns Ausbeutung.
b) Die Leihmütter werden von den Kinderwunsch-Eltern und den an der Durchführung
Beteiligten für ihre Zwecke benutzt, also instrumentalisiert. Auch die beteiligten Kliniken
haben erhebliche finanzielle Interessen an der Durchführung solcher Behandlungen.
c) Die Leihmütter können große körperliche und seelische Schäden erleiden. Ihre Körper
werden viele Wochen lang mit Hormonen vorbereitet. Bei der Verwendung
einer Eizelle einer weiteren Frau besteht während der Schwangerschaft ein höheres Risiko
für lebensbedrohende Komplikationen z.B. Präklampsie (Vergiftung), Plazenta-Ablösung
sowie ein höheres Risiko für Frühgeburten.
d) Die Implantation der befruchteten Eizellen wird unter Narkose vollzogen; häufig sind
mehrere Versuche erforderlich. Es kann heftige Immunreaktionen geben.
e) Die Leihmütter müssen sich in den Verträgen mit ihren "Auftraggebern" verpflichten,
bestimmte Maßnahmen der vorgeburtlichen Diagnostik zuzulassen. Oft wird bei der
Befruchtung absichtlich eine Mehrlingsschwangerschaft herbeigeführt und dann im Wege
einer partiellen Abtreibung die Zahl der Föten reduziert. Bei entdeckten Risiken müssen
sie die Schwangerschaft auf Wunsch und nach dem Ermessen der Auftraggeber abbrechen
lassen.
f) Die Leihmütter müssen alle Risiken der Schwangerschaft und Geburt tragen.
g) Das neu geborene Kind wird den Leihmüttern in aller Regel kurz nach der Geburt
weggenommen. Mit den seelischen Folgen dieses Verlustes werden die Leihmütter allein
gelassen.
2) Eizellenspende und Leihmutterschaft verletzen auch die Würde der Kinder.
a) Es können bis zu 5 Personen beteiligt sein: Eizellen-Spenderin, Leihmutter, Ziehmutter,
Samenspender und Ziehvater. Beim Kind kann dadurch Identitätsfindung und
Identitätsentwicklung sehr erschwert werden.
b) Für viele Kinder ist das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht gewährleistet,
denn die Bestelleltern wollen meist die Herkunft des Kindes verschleiern. Wenn einem
Kind die Eizellen-Spenderin, die Leihmutter oder der Samenspender, also die
biologischen Eltern, nicht genannt werden, ist dies ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
c) Das Kind wird zu einem Produkt degradiert.Die Wunscheltern machen den Leihmüttern
meist bestimmte Vorgaben: Nicht selten wird der Embryo vor der Implantation auf sein
Geschlecht überprüft. Teilweise werden dann Kinder mit dem nicht gewünschten
Geschlecht oder einer Behinderung nicht abgenommen. Dasselbe gilt für Fälle, in denen
sich die Wunscheltern während der Schwangerschaft trennen
3) Eizellenspende ist für die betroffenen Frauen eine schlimme Zumutung.
a) Eizellen-Spenderinnen handeln fast immer aus finanzieller Not, und damit ist die
Eizellenspende eine weitere Form der Ausbeutung von Armut.
b) Die jungen Frauen werden für die Eizellenentnahme viele Wochen mit Hormonen
vorbereitet. Das bedeutet ein erhebliches gesundheitliches Risiko. Es kann zu einer
Überstimulation der Eierstöcke kommen mit teilweise lebensbedrohlichen Folgen wie
Schlaganfällen und Embolien. Manche Frauen werden sogar unfruchtbar.
Die Entnahme der Eizellen geschieht bei Vollnarkose. Damit werden die Frauen einer
weiteren risikoreichen Behandlung ausgesetzt.
c) Es werden viele Eizellen entnommen, um für die Bestelleltern eine Auswahl von
Geschlecht, Augenfarbe, Haarfarbe u.a. anbieten zu können.
d) Der Verbleib der nicht verwendeten Eizellen wird der Eizellen-Spenderin in aller Regel
nicht mitgeteilt. Ein eventueller Verkauf wird ihr verschwiegen.
4) Fazit : Es gibt kein Recht auf ein Kind.
a) Kinder dürfen keine Handelsware werden.
b) Jedes Kind hat das Recht darauf, seine biologischen Eltern zu kennen.
c) Die Gesundheit oder gar das Leben von Frauen dürfen nicht für kommerzielle Interessen
aufs Spiel gesetzt werden.
Die Würde des Menschen ist unantastbar !
Fragen zur Rechtslage werden ggf. mündlich beantwortet.